Patientenverfügung

Wünsche und
Ziele bezüglich
Gesund­heit früh­zeitig festhalten

Laut der Empfehlung von smarter medicine / Choosing Wisely sollten Sie Ihre Gesundheitsziele und -wünsche frühzeitig mit Ihrem Behandlungsteam und mit Ihren Angehörigen besprechen. Dies hilft, Ihnen Therapien anzubieten, die Ihren Wünschen entsprechen, und eine Patientenverfügung zu erstellen. Erfahren Sie, was das konkret für Sie bedeutet und wieso dies alle Personen betrifft.

Älterer und junger Mann diskutieren auf einer Couch.

Den idealen Zeitpunkt gibt es nicht

Es ist nie zu früh, aber auch nie zu spät, um sich mit seinen Wünschen und Zielen zu beschäftigen. Man weiss nie, wann das Schicksal einen trifft und man unvorhergesehen urteilsunfähig wird. Dies kann unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand geschehen. Nachdem man mit seinen Angehörigen und dem Arzt / der Ärztin des Vertrauens gesprochen hat, sollte man seine Gedanken schriftlich festhalten, damit in der Extremsituation keine unnötigen Zweifel aufkommen.

Ältere Patientin im Spitalbett, welche von Gesundheitspersonal beraten wird.

Patienten­verfügung: Wünsche in Worte fassen

Die von Ihnen erstellte Patienten­verfügung wiedergibt Ihren Willen bezüglich medizinischen Massnahmen. Sie können eine Vertretungsperson in medizinischen Angelegenheiten festlegen. Ihre Patientenverfügung kommt nur zum Tragen, falls Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall urteilsunfähig wären und Ihren Willen dem Behandlungsteam nicht mehr mitteilen könnten. Die Patienten­verfügung kann jederzeit angepasst werden.

Wer wird bei medizinischen Fragen
zuerst beigezogen, wenn ich urteilsunfähig bin?

Tippen Sie auf eine Antwort und erfahren Sie gleich die Lösung.

Ehepartner, eingetragene Partner (vorausgesetzt im gleichen Haushalt wohnhaft)

Person, die im gleichen Haushalt wohnt

Vertretungsperson in medizinischen Angelegenheiten laut Patientenverfügung

Als 1. wird die Vertretungsperson laut Patientenverfügung beigezogen. Welche Reihenfolge gilt, wenn keine Vertretungsperson festgelegt ist, erfahren Sie in den FAQs.

Familienangehörige (1. Kinder, 2. Eltern, 3. Geschwister)

Beistand mit Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen

Ältere Patientin liegt im Spitalbett.

Nach der Diagnose Herzinsuffizienz erstellte ich eine Patientenverfügung. So wurde ich bei einem Kreislaufstillstand reanimiert und überlebte, blieb aber schwach und erholte mich nie ganz. Daher habe ich sie angepasst. Ich möchte nicht mehr reanimiert oder beatmet werden. Lebensqualität ist mir wichtiger als Lebensdauer.

Marta M.
82-jährige Patientin
Älterer Mann berührt die Arme einer jungen, schwerkranken Person im Spitalbett.

Was sind intensiv­medizinische Massnahmen?

Intensivmedizinische Massnahmen dienen der Unterstützung oder dem Ersatz von Organfunktionen. Dazu gehören beispielsweise Reanimation, künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung. Diese Massnahmen sind mit hohem Betreuungsaufwand verbunden und müssen meist auf einer Intensivstation durchgeführt werden. Sie sind mit erhöhtem Risiko für Komplikationen verbunden.

Hand einer älteren Person wird durch die Hände einer jüngeren Person gehalten.

Mögliche Folgen 
von intensiv­medizinischen Massnahmen

Es kann sein, dass sich Organe trotz intensiv­medizinischen Massnahmen nicht mehr erholen. Auch wenn sich das primär betroffene Organ wieder erholt, können andere Organe Schaden genommen haben. Deswegen ist mit Folgeerkrankungen zu rechnen. Diese können von einer reduzierten Lebensqualität über psychische Probleme bis hin zu bleibender Urteilsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit reichen.

Junger, gesunder, lächelnder Student.

Als sich meine Eltern mit ihrer Patientenverfügung auseinandergesetzt haben, habe ich mich gleich angeschlossen. Man hört ja immer wieder, dass junge Menschen bei schweren Unfällen bewusstlos werden und Angehörige überfordert Entscheidungen treffen müssen. Ich möchte meine Angehörigen entlasten.

Timon S.
26-jähriger Student

Vor- und Nachteile

einer Patientenverfügung

Bewusstwerden über eigene Wünsche und Ziele 

Einhalten meiner Wünsche und Vorstellungen 

Entlastung meiner Angehörigen

Jederzeit anpassbar

Zeitaufwand

Emotionale Belastung bei der Erstellung der Patientenverfügung

FAQ

Wer entscheidet über medizinische Fragen, wenn ich urteilsunfähig bin und keine Vertretungsperson in der Patientenverfügung festgelegt habe?

Es gibt eine festgelegte Reihenfolge:

  1. Beistand mit Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen
  2. Ehepartner/eingetragene Partner
  3. Person im gleichen Haushalt
  4. Nachkommen
  5. Eltern
  6. Geschwister

Tritt meine Patientenverfügung immer in Kraft, wenn ich urteilsunfähig bin?

Wenn die Patientenverfügung gültig ist (unterzeichnet und nicht älter als 2 Jahre) tritt sie in Kraft, sofern medizinisch möglich und sinnvoll. Darüber entscheidet im Einzelfall Ihr medizinisches Behandlungsteam zusammen mit Ihren Angehörigen.

Ich verstehe nicht alles, was in der Patientenverfügung gefragt wird. Woher kriege ich mehr Informationen?

Unter «Downloads & weitere Informationen» finden Sie Wegleitungen zum Ausfüllen einer Patientenverfügung. Dort werden auch die verschiedenen intensivmedizinischen Massnahmen erklärt. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin, um weitere offene Fragen zu besprechen.

Zusammenfassung

Eine Patientenverfügung ist für alle Personen unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand sinnvoll. Sie kann jederzeit angepasst werden. Besprechen Sie Ihre Wünsche, Ziele und Fragen mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin. Sobald alles klar ist, füllen Sie Ihre Patientenverfügung aus und datieren und unterzeichnen Sie diese (alle 2 Jahre).

Überlegen Sie sich regelmässig (ca. alle 2 Jahre oder bei relevanten Veränderungen Ihrer Gesundheit), ob sich Ihre Wünsche geändert haben. Passen Sie Ihre Patientenverfügung gegebenenfalls an und informieren Sie Ihre Angehörigen und Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin darüber.

Downloads & weitere Informationen

Portrait einer älteren Hausärztin.

Besprechung mit Ihrem 
Hausarzt / Ihrer Hausärztin

Besprechen Sie Ihre Überlegungen, Fragen oder Unklarheiten immer mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin. Gehen Sie, wenn möglich, gut informiert und vorbereitet zur Konsultation.